BETREUUNGSWEISUNG

Die Betreuungsweisung wird durch das Jugendgericht in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt festgelegt und dauert meist sechs Monate. Die Treffen finden in der Regel einmal wöchentlich statt. Inhalte der Betreuung sind u.a. die Auseinandersetzung und Aufarbeitung der eigenen Straftat, die Sensibilisierung für verantwortungsbewusstes Handeln und die Entwicklung eigenständiger deliktfreier Lebensperspektiven. Bei Betreuungsweisungen orientiert sich die methodische Arbeit verstärkt an den Bedürfnissen und Bedarfen der/des Jugendlichen oder Heranwachsenden. Beispielweise entstehen im Laufe einer Betreuung Bedarfe einer Kooperation mit anderen Behörden, Beratungsstellen oder Therapeuten.  Oftmals wird die Betreuungsweisung als sinnvolle Alternative zum Jugendarrest verstanden.

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