Finanzielle Hilfen
Familien mit Kindern – und auch Jugendliche selbst – erhalten im Einzelfall finanzielle Hilfen. Der Antrag erfolgt über die zuständigen Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamts. Voraussetzung hierfür ist, dass keine andere Stelle Zuwendungen erteilt und die beantragte Unterstützung direkt dem Kind oder Jugendlichen zugute kommt.
Immer wieder fehlt es in Familien an finanziellen Mitteln, um mehr als das Notwendigste anzuschaffen. Um Kinder und Jugendliche nicht auszugrenzen, unterstützen wir Anschaffungen, für die z.B. die Sozialhilfe nicht aufkommt. Finanziert werden können beispielsweise Spielsachen zu Weihnachten, die Teilnahme an Klassenfahrten, Schlafsack oder Wanderschuhe für Ausflüge, ggf. Tanzkurse für Jugendliche oder die Leihgebühr für Musikinstrumente. Auch die Teilnahme an Ferienangeboten kann für Kinder und Jugendliche wichtig, für die Familien aber oft unbezahlbar sein. In der Regel kennen die Mitarbeiter*innen im Jugendamt die Situation der Familie, stellen bei uns den Antrag und achten auf die Verwendung der Gelder. Die Einzelfallhilfe wird über Bußgelder und Spenden finanziert.