Wo kann der Betreuungsort sein?

Qualifizierte Tagesmütter / Tagesväter betreuen entweder bei sich zuhause, im Haushalt der Eltern (Kinderfrau) oder in anderen geeigneten Räumen (KiagR oder TigeR).

Im Haushalt der Tagesmutter / des Tagesvaters dürfen bis zu 5 gleichzeitig anwesende Kinder betreut werden; es können bis zu 10 angemeldete Kinder sein.

Im Haushalt der Eltern betreut eine sogenannte "Kinderfrau" in einem Anstellungsverhältnis die anwesenden Kinder. Diese besondere Form der Kindertagespflege wird zumeist privat finanziert.

In anderen geeigneten Räumen - KiagR/TigeR - können mindestens 2 Tagesmütter / Tagesväter bis zu 9 gleichzeitig anwesende Kinder, bei höchstens 15 angemeldeten Kindern, betreuen.

Ab dem 8. anwesenden Kind muss eine Tagespflegeperson Fachkraft im Sinne des §7 KitaG sein.

ZURÜCK