Die Kindertagespflege ist eine Säule beim Ausbau der Kleinkindbetreuung in Baden-Württemberg. Die Betreuung von Kindern bei Tagesmüttern und Tagesvätern ist ein Angebot mit eigenem Profil und besonderer Qualität.

Gemäß § 22 SGB VIII hat die Kindertagespflege einen Erziehungs- und Bildungsauftrag und trägt zur Bedarfsdeckung von Betreuungsplätzen nach § 24 SGB VIII bei.

Gemäß § 5 haben Sie als Erziehungsberechtigte ein Wunsch- und Wahlrecht, d.h. Sie können zwischen einem Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagesmutter/einem Tagesvater wählen.

Als Erziehungsberechtigte haben Sie einen Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege (§ 23 (4) SGB VIII).

Sollte die Tagespflegeperson ausfallen, bekommen Sie von uns Unterstützung, eine andere Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind sicherzustellen.

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