Was ist zu beachten?
Die Kindertagespflege ist gesetzlich verankert im Sozialgesetzbuch VIII, in den Paragraphen §§ 22-24 und §43.
Als Tagesmutter/Tagesvater sind Sie selbstständig tätig.
Sie müssen Ihren Gewinn versteuern und können die Betriebskosten von der Steuer absetzen.
Der Stundenlohn liegt bei 7,50 € pro Kind, als Kinderfrau mindestens der Mindestlohn von aktuell 12,41 €. Sie müssen sich selbst versichern (Kranken,- Pflege,- Renten,- und Unfallversicherung). Dafür gibt es Zuschüsse vom Landkreis.
Zur Ausübung Ihrer Tätigkeit brauchen Sie eine Qualifizierung und eine Pflegeerlaubnis.
Der Zollernalbkreis bietet finanzielle Anreize für Tagesmütter/Tagesväter in Form von
- Übernahme der Qualifizierungskosten
- Berücksichtigung der Eingewöhnungszeit
- unerwartete Kündigung - Vergütung für den ganzen Monat