Was ist zu beachten?

Die Kindertagespflege ist gesetzlich verankert im Sozialgesetzbuch VIII, in den Paragraphen §§ 22-24 und §43.

Als Tagesmutter/Tagesvater sind Sie selbstständig tätig.

Sie müssen Ihren Gewinn versteuern und können die Betriebskosten von der Steuer absetzen.

Der Stundenlohn liegt bei 6,50 € pro Kind, als Kinderfrau zwischen 10,00 € - 12,00 €. Sie müssen sich selbst versichern (Kranken,- Pflege,- Renten,- und Unfallversicherung). Dafür gibt es Zuschüsse vom  Landkreis.

Zur Ausübung Ihrer Tätigkeit brauchen Sie eine Qualifizierung und eine Pflegeerlaubnis.

Der Zollernalbkreis bietet finanzielle Anreize für Tagesmütter/Tagesväter in Form von

  • Übernahme der Qualifizierungskosten
  • Berücksichtigung der Eingewöhnungszeit
  • unerwartete Kündigung - Vergütung für den ganzen Monat

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