Trainingskurse

Seit 1986 bieten wir ambulante Maßnahmen für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende in Form von sozialen Trainingskursen (Gruppenarbeit) und Betreuungsweisungen (Einzelbetreuung) an. Betreut werden auf Beschluss des Jugendgerichts (nach §10 JGG) Jugendliche und junge Heranwachsende, deren Straftaten über Bagatellkriminalität hinausgehen und /oder deren momentane schwierige Situation die Begehung weiterer Straftaten wahrscheinlich macht. Die Aufarbeitung der Straftat (und der erlebten Gerichtsverhandlung) und die Auseinandersetzung mit der eigenen Biografie ist Ausgangspunkt der jeweiligen Maßnahme. Ziel der Sozialen Trainingskurse und Betreuungsweisungen ist die Beratung der Jugendlichen und die Förderung/Erweiterung ihrer sozialen Handlungskompetenzen.

Der Soziale Trainingskurs umfasst sieben Gruppenabende und zwei Kompakttage (u.a. mit erlebnispädagogischen Angeboten). Im Bedarfsfall finden zusätzlich Einzeltermine statt. Der Soziale Trainingskurs orientiert sich daran so nahe wie möglich an der Lebenswelt der Jugendlichen oder Heranwachsenden zu arbeiten, um möglichst im Sinne der Sekundarprävention weitere Straftaten zu verhindern. Eine Methodenvielfalt reicht über Biografiearbeit, themenzentrierten Gesprächen und gruppenrelevanten Themen hinaus. Die Wahl der Methoden orientiert sich stark an den Bedarfen und Bedürfnissen der Teilnehmer*innen des Sozialen Trainingskurses.

Der Soziale Trainingskurs Aggressions- und Gewaltabbau richtet sich an junge Menschen, die wegen Körperverletzung und anderer Gewaltdelikte verurteilt wurden oder mehrfach durch erhöhte Aggressions- und Gewaltbereitschaft aufgefallen sind. Er beinhaltet 14 wöchentliche Treffen, den Besuch einer Jugendvollzugsanstalt, zwei Tagungsveranstaltungen (u.a. mit erlebnisorientierten Elementen und Übungen mit Deeskalationsstrategien in Konfliktsituationen) und ein Wochenende.

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